FAQ
Die nachfolgenden FAQ (Frequently Asked Questions) bestehen aus Fragen, die bei der IFA GmbH wiederkehrend eingehen. Sie sind thematisch sortiert und die Antworten sind jeweils angefügt. Ist Ihre Frage nicht dabei, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren.
Die Verifizierungsinformationen Verifizierungspflicht gemäß Fälschungsschutzrichtlinie und Verifizierung im Pflichtbetrieb ab Verfalldatum in der IFA-Datenbank dienen der Erkennung verifizierungspflichtiger Arzneimittel.
Bei Neuaufnahmen verifizierungspflichtiger Arzneimittel muss eine entsprechende Angabe im Datenfeld Verifizierungspflicht gemäß Fälschungsschutzrichtlinie gemeldet werden. in den seltenen Fällen, in welchen Arzneimittel erst durch eine Änderung rechtlicher Vorgaben verifizierungspflichtig werden, muss zusätzlich zur Kennzeichnung des Datenfeldes Verifizierungspflicht gemäß Fälschungsschutzrichtlinie das Verfalldatum der ersten verifizierungspflichtigen Charge im Datenfeld Verifizierung im Pflichtbetrieb ab Verfalldatum gemeldet werden.
Grundsätzlich übermittelt die IFA GmbH die verifizierungspflichtigen PZN bei deren Neuaufnahme zum Zeitpunkt der Markteinführung an die ACS PharmaProtect GmbH. Wenn der Auftrag zur Neuaufnahme ohne Sperrfrist erteilt wird, werden die Daten 10 Arbeitstage vor dem gewählten Veröffentlichungstermin übergeben (mit Sperrfrist: 5 Arbeitstage.) Erst nach Bekanntwerden der PZN im ACS-System können Seriennummern hochgeladen werden.
Wenn ein größeres Zeitfenster für das Hochladen der Seriennummern gewünscht ist, kann bereits im Vorfeld eine unveröffentlichte PZN (PZN-Zuteilung) beantragt und die IFA GmbH damit beauftragt werden, diese an ACS zu übermitteln. Eine solche PZN-Zuteilung wird jeweils 10 Arbeitstage vor dem nächstliegenden Veröffentlichungstermin der ACS PharmaProtect GmbH bekannt gemacht. Davon unabhängig ist die Neuaufnahme zur Veröffentlichung der PZN in den IFA-Informationsdiensten wie bisher zu beauftragen.