FAQ
Die nachfolgenden FAQ (Frequently Asked Questions) bestehen aus Fragen, die bei der IFA GmbH wiederkehrend eingehen. Sie sind thematisch sortiert und die Antworten sind jeweils angefügt. Ist Ihre Frage nicht dabei, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren.
Nach Rahmenvertrag § 131 SGB V ist die Angabe bei verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln verpflichtend.
Die Zuordnung der artikelbezogenen Adressdaten zur PZN erfolgt in der Regel bei der Neuaufnahme verschreibungspflichtiger Arzneimittel und von erstattungsrelevanten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die IFA-Datenbank.
Bitte verwenden Sie hierzu folgende Excel-Tabelle und geben Sie je PZN die Adressdaten (Adress-Nr. oder Firmenname des Zulassungsinhabers / örtlichen Vertreters) an:
Zur Meldung artikelbezogener Adressdaten gibt es 2 Möglichkeiten:
A) Bitte fordern Sie sich eine Sortimentsdatei an und tragen dort die Adressdaten (Adress-Nr. oder Firmenname des Zulassungsinhabers / örtlichen Vertreters) ein. Senden Sie die Datei abschließend bitte per E-Mail an ifa@ifaffm.de.
Oder:
B) Bitte senden Sie eine eigens erstellte Tabelle unter Angabe der PZN und der zugehörigen Adressdaten (Adress-Nr. oder Firmenname des Zulassungsinhabers / örtlichen Vertreters) mit folgenden Spaltenüberschriften per E-Mail an ifa@ifaffm.de:
PZN | Adress-Nr. Zul.-inhaber | Zulassungsinhaber | Adress-Nr. örtl. Vertreter | örtlicher Vertreter
Nein, die Meldung artikelbezogener Adressdaten ist per EAD-Datei nicht möglich.