| ABDATA
Pharma-Daten-Service - Vormals: Arzneibüro der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände). Ein Geschäftsbereich der Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher
Apotheker mbH (WuV), der Arzneimitteldaten für verschiedene Bereiche des
Gesundheitswesens entwickelt und produziert: - ABDA-Artikelstamm (siehe Große Deutsche Spezialitätentaxe)
- zusätzlich das Modul Plus V:
Verbandstoffdatenbank mit länder- und kassenspezifischen Informationen zu Abgabe und
Abrechnung von Verbandstoffen und Hilfsmitteln
- ABDA-Datenbank: Arzneimittel-Faktendatenbank
mit pharmakologischen Informationen zu in- und ausländischen Fertigarzneimitteln
- ABDAMED - Arzneimitteldaten für Ärzte:
Enthalten sind für die Rezeptierung erforderliche Teildaten aus ABDA-Artikelstamm und
-Datenbank.
- AMIS: Arzneimittelmodul des Zi (Zentralinstitut
für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland) zur Integration in
Praxiscomputer auf der Basis von ABDAMED (nicht zu verwechseln mit der namensgleichen
AMIS-Arzneimitteldatenbank des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte).
Zur Verfügung gestellt werden standardisierte
Datenbestände ohne Anwendungsprogramme. Die Belieferung der Endanwender (z.B. Apotheken,
Ärzte) erfolgt durch entsprechende System- bzw. Softwareanbieter.
Aktualisierungsfrequenz - Die
Aktualisierungsfrequenz ist die Häufigkeit der Bereitstellung von Informationsdiensten
für einen Datenempfänger / Datennutzer pro Jahr.
Beispiel:
Aktualisierung zu jedem 1. und 15. eines Monats = 24 pro Jahr
Quartalsweise Aktualisierung = 4 pro Jahr
Anbieter - Anbieter im Sinne der
IFA GmbH sind alle Personen und Firmen, die Arzneimittel oder apothekenübliche Waren
unter eigenem Namen in Verkehr bringen (Hersteller, Vertriebsunternehmen, Importeure).
Datennutzer - Datennutzer sind
alle Personen, Institutionen, Firmen etc., die IFA-Informationsdienste unverändert oder
verändert zu Zwecken auswerten, die nicht der Weiterleitung dienen (z.B. pharm.
Großhandel, Apotheken, Ärzte). Reines Umwandeln, Selektieren und Vervielfältigen (z.B.
Softwareanbieter) gilt nicht als Nutzung.
Erfassungsintervall - Ein
Erfassungsintervall ist der Zeitraum, in dem für die Erstellung eines
Informationsdienstes Daten erfaßt, d.h. Daten neu aufgenommen oder geändert werden. Es
beginnt mit dem ersten Arbeitstag nach dem Erfassungsschluß für den letzten
bereitgestellten Informationsdienst und endet mit dem Erfassungsschluß für den
darauffolgenden Informationsdienst.
Erfassungsschluß - Der letzte
Zeitpunkt eines Erfassungsintervalls zu dem noch Aufträge zu Neuaufnahmen oder
Änderungen der IFA-Datenbank bearbeitet werden.
Fertigarzneimittel - (§ 4 Abs.
1 AMG) Fertigarzneimittel sind Arzneimittel, die im voraus hergestellt und in einer zur
Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden.
Fertigarzneimittel der
"Negativliste" - Arzneimittel, welche aufgrund § 34 Abs.3 SGB V durch
die Rechtsverordnung vom 21. Februar 1990 von der Versorgung nach § 31 SGB V
ausgeschlossen sind, wurden in einer Übersicht gemäß § 93 SGB V zusammengestellt.
Diese Übersicht wird als "Negativliste" bezeichnet. Wichtig ist, daß die
ausgeschlossenen Fertigarzneimittel und deren pharmazeutische Unternehmer in dieser Liste
namentlich genannt sind. Arzneimittel, die hier nicht genannt sind (z.B. weil sie nach
Erstellung der Übersicht in den Handel gekommen sind), sind keine Fertigarzneimittel der
"Negativliste", auch wenn sie aufgrund ihrer Zusammensetzung, Indikation etc.
den Kriterien der Rechtsverordnung vom 21. Februar 1990 entsprechen.
Große Deutsche Spezialitätentaxe /
Lauer-Taxe - Unter diesem Begriff (auch: "ABDA-Artikelstammsatz")
versteht man den wirtschaftlichen, arznei- und sozialrechtlichen Teil der entsprechenden
Apothekensoftwareprodukte, der überwiegend mit Daten der IFA-Datenbank gespeist wird. Der
Datenbestand enthält die in der IFA-Datenbank geführten Arzneimittel und
apothekenüblichen Waren. Der Begriff bezieht sich nicht auf bestimmte Produkte einzelner
Softwareanbieter.
Informationsdienst - Die
IFA-Datenbank wird fortlaufend aktualisiert, neue Artikel werden aufgenommen, Änderungen
werden eingearbeitet, veraltete Artikeldaten gelöscht. Ein Informationsdienst ist die
Gesamtheit aller Daten der IFA-Datenbank in vereinbartem Umfang, Format und Struktur, die
einem Datenempfänger von der IFA GmbH zu einem Veröffentlichungstermin bereitgestellt
werden. Dabei kann es sich um die im Erfassungsintervall geänderten und neu
hinzugekommenen Daten handeln (Änderungsdienst). Es kann aber auch der gesamte Bestand
der IFA-Datenbank sein oder eine mit dem Datenempfänger vereinbarte Selektionsmenge (z.B.
alle Daten zu Tierarzneimitteln).
Sperrfrist - Neuaufnahmen oder
Änderungen, die den pharmazeutischen Großhandlungen nach Wunsch des Anbieters möglichst
spät bekannt gemacht werden sollen, können der IFA GmbH mit einer sogenannten Sperrfrist
in Auftrag gegeben werden. Die pharmazeutischen Großhandlungen erhalten Informationen mit
Sperrfrist jeweils 5 Arbeitstage, Informationen ohne Sperrfrist 10 Arbeitstage vor
Veröffentlichungsdatum.
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