Glossar  
IFA Online
ABDATA Pharma-Daten-Service - Vormals: Arzneibüro der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände). Ein Geschäftsbereich der Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (WuV), der Arzneimitteldaten für verschiedene Bereiche des Gesundheitswesens entwickelt und produziert:

- ABDA-Artikelstamm (siehe Große Deutsche Spezialitätentaxe)

- zusätzlich das Modul Plus V: Verbandstoffdatenbank mit länder- und kassenspezifischen Informationen zu Abgabe und Abrechnung von Verbandstoffen und Hilfsmitteln

- ABDA-Datenbank: Arzneimittel-Faktendatenbank mit pharmakologischen Informationen zu in- und ausländischen Fertigarzneimitteln

- ABDAMED - Arzneimitteldaten für Ärzte: Enthalten sind für die Rezeptierung erforderliche Teildaten aus ABDA-Artikelstamm und -Datenbank.

- AMIS: Arzneimittelmodul des Zi (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland) zur Integration in Praxiscomputer auf der Basis von ABDAMED (nicht zu verwechseln mit der namensgleichen AMIS-Arzneimitteldatenbank des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte).

Zur Verfügung gestellt werden standardisierte Datenbestände ohne Anwendungsprogramme. Die Belieferung der Endanwender (z.B. Apotheken, Ärzte) erfolgt durch entsprechende System- bzw. Softwareanbieter.

Aktualisierungsfrequenz - Die Aktualisierungsfrequenz ist die Häufigkeit der Bereitstellung von Informationsdiensten für einen Datenempfänger / Datennutzer pro Jahr.

Beispiel:
Aktualisierung zu jedem 1. und 15. eines Monats = 24 pro Jahr
Quartalsweise Aktualisierung = 4 pro Jahr

Anbieter - Anbieter im Sinne der IFA GmbH sind alle Personen und Firmen, die Arzneimittel oder apothekenübliche Waren unter eigenem Namen in Verkehr bringen (Hersteller, Vertriebsunternehmen, Importeure).

Datennutzer - Datennutzer sind alle Personen, Institutionen, Firmen etc., die IFA-Informationsdienste unverändert oder verändert zu Zwecken auswerten, die nicht der Weiterleitung dienen (z.B. pharm. Großhandel, Apotheken, Ärzte). Reines Umwandeln, Selektieren und Vervielfältigen (z.B. Softwareanbieter) gilt nicht als Nutzung.

Erfassungsintervall - Ein Erfassungsintervall ist der Zeitraum, in dem für die Erstellung eines Informationsdienstes Daten erfaßt, d.h. Daten neu aufgenommen oder geändert werden. Es beginnt mit dem ersten Arbeitstag nach dem Erfassungsschluß für den letzten bereitgestellten Informationsdienst und endet mit dem Erfassungsschluß für den darauffolgenden Informationsdienst.

Erfassungsschluß - Der letzte Zeitpunkt eines Erfassungsintervalls zu dem noch Aufträge zu Neuaufnahmen oder Änderungen der IFA-Datenbank bearbeitet werden.

Fertigarzneimittel - (§ 4 Abs. 1 AMG) Fertigarzneimittel sind Arzneimittel, die im voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden.

Fertigarzneimittel der "Negativliste" - Arzneimittel, welche aufgrund § 34 Abs.3 SGB V durch die Rechtsverordnung vom 21. Februar 1990 von der Versorgung nach § 31 SGB V ausgeschlossen sind, wurden in einer Übersicht gemäß § 93 SGB V zusammengestellt. Diese Übersicht wird als "Negativliste" bezeichnet. Wichtig ist, daß die ausgeschlossenen Fertigarzneimittel und deren pharmazeutische Unternehmer in dieser Liste namentlich genannt sind. Arzneimittel, die hier nicht genannt sind (z.B. weil sie nach Erstellung der Übersicht in den Handel gekommen sind), sind keine Fertigarzneimittel der "Negativliste", auch wenn sie aufgrund ihrer Zusammensetzung, Indikation etc. den Kriterien der Rechtsverordnung vom 21. Februar 1990 entsprechen.

Große Deutsche Spezialitätentaxe / Lauer-Taxe - Unter diesem Begriff (auch: "ABDA-Artikelstammsatz") versteht man den wirtschaftlichen, arznei- und sozialrechtlichen Teil der entsprechenden Apothekensoftwareprodukte, der überwiegend mit Daten der IFA-Datenbank gespeist wird. Der Datenbestand enthält die in der IFA-Datenbank geführten Arzneimittel und apothekenüblichen Waren. Der Begriff bezieht sich nicht auf bestimmte Produkte einzelner Softwareanbieter.

Informationsdienst - Die IFA-Datenbank wird fortlaufend aktualisiert, neue Artikel werden aufgenommen, Änderungen werden eingearbeitet, veraltete Artikeldaten gelöscht. Ein Informationsdienst ist die Gesamtheit aller Daten der IFA-Datenbank in vereinbartem Umfang, Format und Struktur, die einem Datenempfänger von der IFA GmbH zu einem Veröffentlichungstermin bereitgestellt werden. Dabei kann es sich um die im Erfassungsintervall geänderten und neu hinzugekommenen Daten handeln (Änderungsdienst). Es kann aber auch der gesamte Bestand der IFA-Datenbank sein oder eine mit dem Datenempfänger vereinbarte Selektionsmenge (z.B. alle Daten zu Tierarzneimitteln).

Sperrfrist - Neuaufnahmen oder Änderungen, die den pharmazeutischen Großhandlungen nach Wunsch des Anbieters möglichst spät bekannt gemacht werden sollen, können der IFA GmbH mit einer sogenannten Sperrfrist in Auftrag gegeben werden. Die pharmazeutischen Großhandlungen erhalten Informationen mit Sperrfrist jeweils 5 Arbeitstage, Informationen ohne Sperrfrist 10 Arbeitstage vor Veröffentlichungsdatum.