Aktuelles bei der IFA

Erfahren Sie hier von Neuerungen und lesen Sie Auszüge aus unseren Anschreiben an Anbieter:

28.03.2024 | IFA-Darreichungsformen-Erweiterung zum 01.04.2024

"... aufgrund von zwei Anträgen zur Erweiterung der IFA-Darreichungsformen hat die IFA GmbH zum 01.04.2024 die IFA-Darreichungsformentabelle erweitert.

Durch die Erweiterung der Darreichungsformentabelle kann es zu Änderungen an artikelidentifizierenden Merkmalen mit möglichen Auswirkungen auf die Festbetragszuordnungen oder aut idem kommen. Daher erfolgt die Erweiterung nach dem mit den Verkehrskreisen abgestimmten Verfahren mit einer Vorlaufzeit vor der ersten Veröffentlichung.

Sofern Sie Arzneimittel in Ihrem Sortiment führen, sind Sie nach § 131 Absatz 4 SGB V verpflichtet, die Darreichungsform entsprechend der Sektion 3 der Fachinformation zu melden.

Folgende neue Darreichungsformen stehen ab 01.04.2024 für eine Veröffentlichung erstmals zum 01.04.2025 zur Auswahl:

  • Lyophilisat zum Einnehmen (LYE)
  • Pulver zum Einnehmen (PUE)

Wenn es im Zusammenhang mit der Darreichungsformen-Erweiterung Anlass für Korrekturen im Datenfeld Darreichungsform Ihrer Artikel gibt, dann teilen Sie uns diese bitte mit. Mit der korrekten Datenmeldung tragen Sie wesentlich dazu bei, dass die Datenanwender Ihre Artikel ordnungsgemäß abgeben und abrechnen können. Bitte verwenden Sie die Auftragstabelle für Änderungen an IFA-Darreichungsformen und senden uns diese – im Falle von Änderungen an Arzneimitteldaten mit der aktuellen Fachinformation – zu. Ihre Meldung bearbeiten wir bis zum genannten Veröffentlichungsdatum ausnahmsweise kostenfrei und unter Beibehaltung der PZN. Nach erfolgreicher Prüfung werden wir die Darreichungsform ändern und zum 01.04.2025 erstmalig veröffentlichen.

Die E-Mail-Empfängeradresse für Ihre Änderungsmitteilungen lautet ifa@ifaffm.de.

Unsere Internetseite hält die Auftragstabelle für Änderungen an IFA-Darreichungsformen und die Richtlinie zu den IFA-Darreichungsformen für Sie bereit.

Etwaige Fragen beantwortet Ihnen gern Frau Sandra Vollmer:

E-Mail: sandra.vollmer@ifaffm.de
Telefon: +49 69 979919-23 ..."

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14.03.2024 | Ihre IFA-Meldungen zu den ALBVVG-Datenfeldern

"... zum 01.02.2024 wurde die IFA-Datenbank um die Vorgaben des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) erweitert. Die Meldelage zu den neuen vier Datenfeldern zur Behebung von Lieferengpässen lässt darauf schließen, dass diesbezüglich noch Informationsbedarf besteht. Daher haben wir die Ausprägungen dieser Felder in folgendem Infoblatt näher für Sie erläutert: ALBVVG-Information

Die neuen Datenfelder sind für die Abrechnung Ihrer Artikel relevant. Aus diesem Grund bitten wir Sie eindringlich, diese Artikeldaten zu prüfen, fehlende Meldungen zu ergänzen und fehlerhafte Angaben zu korrigieren.

Bitte beauftragen Sie Ihre Änderungen und Ergänzungen im IFA-Portal oder fordern Sie sich auf der IFA-Internetseite Ihre aktuelle EAD-Datei an und senden die geänderte EAD-Datei an ead@ifaffm.de.

Bei Fragen erreichen Sie unsere Ansprechpartner*innen telefonisch unter +49 69 979919-556 und per E-Mail an ifa@ifaffm.de. ..."

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27.12.2023 | Erweiterungen der IFA-Datenbank zum 01.02.2024

"... zum Veröffentlichungstermin 01.02.2024 erhält die IFA-Datenbank für Arzneimittel neue und geänderte Datenfelder. Relevante Informationen zu den Neuerungen und zum Bedarf, Ihre Artikel entsprechend zu kennzeichnen, finden Sie hier: Informationen für Arzneimittel

Im Anhang erhalten Sie eine aktuelle EAD-Datei mit den Arzneimitteln Ihres Sortiments. Bitte prüfen Sie diese Artikeldaten auf Korrektur- und Ergänzungsbedarf. Senden Sie die korrigierte EAD-Datei bitte zurück an ead@ifaffm.de.

Weitere Informationen zu den Datenbankänderungen erhalten Sie in den Richtlinien zur Meldung von Artikel- und Adressdaten.

Im Voraus danken wir Ihnen für die Prüfung und Ergänzung Ihrer Daten.

Bei Fragen erreichen Sie unsere Ansprechpartner*innen telefonisch unter +49 69 979919-556 und per E-Mail an ifa@ifaffm.de. ..."

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27.12.2023 | Erweiterung der IFA-Datenbank: Tierarzneimittel zum 01.02.2024

"... bedingt durch die Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zum 01.01.2023 verändern sich die Werte des Datenfeldes Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) in der IFA-Datenbank zum Veröffentlichungstermin 01.02.2024.

Bislang brauchte lediglich gemeldet zu werden, ob eine Meldepflicht gemäß TAMG vorliegt oder nicht. Nunmehr ist bei der Meldung betroffener Tierarzneimittel an das Register beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zwischen zwei Arzneimittelklassifikationen zu unterscheiden:

  • Arzneimittelklassifikation BVL-P45ABS6NR1 entsprechend Wert 1 zu § 45 Abs. 6 Nr. 1 TAMG
  • Arzneimittelklassifikation BVL-P45ABS6NR2 entsprechend Wert 2 zu § 45 Abs. 6 Nr. 2 TAMG

Um die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen, wurde der bestehende Wert 1 umdefiniert und die Werte 2 und 3 neu vergeben:

Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR): Werte und Definitonen

  • Wert 0: nein
  • Wert 1: ja, unterliegt der Meldepflicht nach § 45 Abs. 6 Nr. 1 TAMG
    (vormalige Definition von Wert 1: ja, unterliegt § 45 Abs. 6 TAMG)
  • Wert 2: ja, unterliegt der Meldepflicht nach § 45 Abs. 6 Nr. 2 TAMG
  • Wert 3: ja, unterliegt der Meldepflicht nach § 45 Abs. 6 Nr. 1 und 2 TAMG

Im Anhang erhalten Sie eine aktuelle EAD-Datei mit den Tierarzneimitteln Ihres Sortiments. Aufgrund der Wertebereichserweiterung und der neuen Bedeutung des Wertes 1 im Feld TAR wurden Ihre vormaligen Wert 1-Angaben unzutreffend und daher von der IFA GmbH auf Wert 0 = nein geändert.

Der vormalige Wert 1 lässt sich nicht eindeutig einem der neuen Werte zuordnen. Daher bitten wir Sie, die zutreffenden Angaben gemäß der Arzneimittelklassifikationen zu ermitteln und als Korrektur in die EAD-Datei einzutragen. Zur Orientierung stellt das BVL die Liste der mitteilungspflichtigen Arzneimittel zur Verfügung. Senden Sie die korrigierte EAD-Datei bitte an ead@ifaffm.de zurück.

Informationen zum Datenfeld erhalten Sie in den Richtlinien zur Meldung von Artikel- und Adressdaten.

Im Voraus danken wir Ihnen für die Prüfung und Ergänzung Ihrer Daten.

Bei Fragen erreichen Sie unsere Ansprechpartner*innen telefonisch unter +49 69 979919-556 und per E-Mail an ifa@ifaffm.de. ..."

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21.11.2023 | Neuaufnahmen zur Veröffentlichung von PZN – jetzt im IFA-Portal

"... in den letzten Monaten konnten wir uns über eine stetig wachsende Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern des IFA-Portals freuen. Wir haben in der Zwischenzeit an seiner Weiterentwicklung gearbeitet und mit dem heutigen Tag den nächsten Meilenstein erreicht. Wir freuen uns, Ihnen nun auch die Beauftragung von Neuaufnahmen ermöglichen zu können!

Uns war bei der Entwicklung wichtig, dass Sie Ihre Neuaufnahmen komfortabel und zeitsparend erfassen und sich durch die Nutzung von Vorlagen und Vorbelegungen auf das Wesentliche konzentrieren können.

Daher haben wir für Sie die folgenden Funktionen im IFA-Portal ergänzt:

  • Erfassung von Neuaufnahmen zur Veröffentlichung von PZN per Assistent
  • Auswahl vorhandener PZN-Zuteilungen zur Veröffentlichung
  • Nutzung bereits veröffentlichter Artikel als Vorlage
  • Duplizieren einer bereits im Auftrag erfassten Neuaufnahme
  • Vorbelegung von Standardwerten analog zu den IFA-Auftragstabellen
  • Vorbelegung von nicht relevanten Datenfeldern abhängig von der gewählten Artikelart

Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, erhalten Sie im Anhang eine kurze Erläuterung zur Erfassung der Neuaufnahmen im IFA-Portal. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine Reihe von Webinaren an. Bitte registrieren Sie sich bei Interesse hier.

Wir werden uns in den kommenden Monaten auf die Bereitstellung von Funktionen zur Erfassung und Bearbeitung von PZN-Zuteilungen konzentrieren, um das IFA-Portal stetig weiter zu entwickeln und Ihnen eine bedienerfreundliche und komfortable Plattform für Ihre Aufträge zur Verfügung zu stellen.

Sie haben noch keinen Zugang zum IFA-Portal? Klicken Sie hier für die Anforderung Ihrer Benutzerkennung.

Fragen beantworten Ihnen gern die IFA-Ansprechpartner – telefonisch erreichbar unter der Nummer +49 69 979919-556 oder per E-Mail an ifa@ifaffm.de. ..."

 

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31.07.2023 | Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

"... zum 27.07.2023 hat sich die Arzneimittelpreisverordnung für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel geändert. Diese Änderung wird bei der IFA GmbH zum nächstmöglichen Veröffentlichungstermin, dem 01.09.2023, umgesetzt.

Im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) erhöht sich der Festzuschlag des pharmazeutischen Großhandels auf den APU um 0,03 Euro. Demnach werden der Apothekeneinkaufspreis (AEP) und Apothekenverkaufspreis (AVP) zukünftig wie folgt berechnet:

Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (APU)
+ 3,15 Prozent (max. 37,80 Euro)
+ 0,73 Euro
= AEP

AEP
+ 3 Prozent
+ 8,76 Euro
+ Umsatzsteuer
= AVP

Die elektronische Auftragsdatei (EAD-Datei) im Anhang enthält die betroffenen verschreibungspflichtigen Arzneimittel Ihres Sortiments mit den zum 01.09.2023 neu berechneten Preisen. Sofern Sie Änderungen melden möchten, senden Sie uns die geänderte Datei bitte bis spätestens Dienstag, den 15.08.2023, an ead@ifaffm.de zurück.

Unsere Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen für etwaige Fragen gern zur Verfügung:

Carmen Klein
E-Mail: Carmen.Klein@ifaffm.de
Telefon: +49 69 979919-32

Sabine Gómez
E-Mail: Sabine.Gomez@ifaffm.de
Telefon: +49 69 979919-58 ..."

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15.05.2023 | Ihre IFA-Meldungen – zeitgemäß und effizient

"... vor kurzem informierten wir Sie über die neuen Möglichkeiten, Ihre veröffentlichten Artikeldaten komfortabel über das IFA-Portal einsehen und bearbeiten zu können. Im Zuge dieses Neuerungsprozesses möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitung von Aufträgen mit Auftragsformularen im PDF-Format noch bis 30.06.2023 möglich sein wird.

Damit stehen Ihnen ab 01.07.2023 das IFA-Portal, EAD (Elektronische Auftragsdatenverarbeitung) und die IFA-Auftragstabellen als Wege der Auftragserteilung zur Verfügung:

PZN-Zuteilungen vorab der Markteinführung
Auftragstabelle A

Neuaufnahmen zur Veröffentlichung der PZN/Artikeldaten
Auftragstabelle B1 Arzneimittel
Auftragstabelle B3 Medizinprodukte
Auftragstabelle B2 sonstige apothekenübliche Artikel

Änderungen und Ergänzungen
IFA-Portal
EAD-Dateien (Elektronische Auftragsdatenverarbeitung)
Auftragstabelle C auch für Löschungen von Artikeldaten

Änderungen von Adressdaten
Auftragstabelle D

Bei Nutzung der Auftragstabellen verwenden Sie bitte stets die aktuelle Version von der IFA-Homepage.

Die Funktionalitäten des IFA-Portals werden stetig erweitert, so dass künftig alle Auftragsarten über diese Plattform beauftragt werden können.

Bei Fragen sind unsere Ansprechpartner gern für Sie da:

Frau Sabine Kuhn
E-Mail: sabine.kuhn@ifaffm.de
Telefon: +49 69 979919-34

Frau Katrin Richter
E-Mail: katrin.richter@ifaffm.de
Telefon: +49 69 979919-33 ..."

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14.04.2023 | Ihre Artikeldaten – jetzt online im IFA-Meldeportal

"... wünschen Sie sich die Möglichkeit, Ihre Artikeldaten online einzusehen und zu ändern? Wollen Sie dabei immer auf dem aktuellen Stand sein, ohne dazu vorangegangene Auftragsbestätigungen abzugleichen? Möchten Sie bereits vor der Beauftragung auf etwaige widersprüchliche Angaben aufmerksam gemacht werden?

Falls Sie diese Fragen mit einem „Ja!“ beantworten können, haben wir gute Neuigkeiten für Sie! Ab sofort steht Ihnen das IFA-Meldeportal zur Verfügung, mit dem wir Ihnen eine direkte und zeitgemäße Möglichkeit zur Bearbeitung Ihrer Artikeldaten bieten.

Das IFA-Meldeportal wird stetig weiterentwickelt und bietet Ihnen schon jetzt die folgenden Funktionen:

  • Prüfen und Ändern von veröffentlichten Artikeldaten
  • Anzeige aller bereits bestätigten Artikeldatenänderungen
  • Prüfung von eingegebenen Änderungen
  • Beauftragung von PZN-Überträgen auf andere Anbieter
  • Uploadmöglichkeit für erforderliche Nachweise
  • Erinnerungsfunktion für noch nicht gesendete Aufträge
  • Auswahlmöglichkeit für das Format Ihrer Auftragsbestätigung (XLSX oder PDF)
  • Benutzerverwaltung, mit der Sie Ihren Mitarbeiten selbständig Zugänge mit individuellen Rechten anlegen und bei Bedarf sperren können
  • Archiv für Aufträge, die Sie oder Ihre Mitarbeiter mit dem IFA-Meldeportal gesendet haben
  • Arzneimittelpreisrechner zur Berechnung von Preisen gemäß AMPreisV (sowohl ausgehend vom APU als auch vom AEP und AVP)

Im Laufe der Zeit werden die folgenden Leistungen und Funktionen ergänzt:

  • Neuaufnahmen zur Veröffentlichung von PZN (voraussichtlich ab Herbst 2023)
  • PZN-Zuteilungen
  • Löschungen von PZN und Artikeldaten
  • Änderung von Adressdaten
  • … und weitere Funktionen, die Ihnen die Meldungen bei der IFA erleichtern werden

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Falls ja, können Sie sich hier registrieren: https://www.ifa-portal.de/de/registrierung

Um den Schutz Ihrer Daten sicherzustellen, werden wir jede Anfrage für eine Benutzerkennung auf Authentizität prüfen. Haben Sie daher bitte Geduld, falls sich unsere Antwort geringfügig verzögert.

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns gern an unter folgender Nummer: +49 69 979919-61. ..."

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20.03.2023 | Erweiterungen der IFA-Datenbank

"... aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung und der Erweiterung der Darreichungsformentabelle gibt es in der IFA-Datenbank zu folgenden Veröffentlichungsterminen neue und geänderte Datenfelder:

Zum Veröffentlichungstermin 15.04.2023:

  1. Neues Datenfeld: APU § 130a Abs. 3c Satz 6 SGB V vereinbart
  2. Neues Datenfeld: Datum, ab dem der vereinbarte APU § 130a Abs. 3c Satz 6 SGB V gilt
  3. Erweitertes und umbenanntes Datenfeld: TAMG – Tierarzneimittelgesetz (ehemals: Tierarzneimittel)

Zum Veröffentlichungstermin 01.07.2023:

  1. Neue IFA-Darreichungsform

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Datenfeldern und welche Einträge die IFA für Sie vorgenommen hat. Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien zur Meldung von Artikel- und Adressdaten.

Zu 1.: APU § 130a Abs. 3c Satz 6 SGB V vereinbart – Abgabepreis nach § 130a Abs. 3c Satz 6 SGB V vereinbart:

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) enthält den § 130a Absatz 3c SGB V. Demnach können pharmazeutische Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung vom erweiterten Preismoratorium nach § 130a Absatz 3a Satz 4 oder 5 SGB V beantragen. Bei betroffenen Arzneimitteln ist anzugeben, ob für sie ein Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers nach § 130a Absatz 3c Satz 6 SGB V vereinbart ist.

Zu 2.: Datum, ab dem der vereinbarte APU § 130a Abs. 3c Satz 6 SGB V gilt

Für Arzneimittel, die aufgrund § 130a Abs. 3c Satz 6 SGB V einen neuen Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart haben, ist das Datum anzugeben, ab dem dieser Preis gilt.

Zu 3.: TAMG – Tierarzneimittelgesetz

Bei diesem Datenfeld handelt es sich um das umbenannte Datenfeld Tierarzneimittel. Es ist anzugeben, ob der Artikel als Tierarzneimittel (Wert 1) oder als zulassungspflichtiges veterinärmedizintechnisches Produkt (VMTP; Wert 2) dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) unterliegt. Die Vorschriften des TAMG gelten für beide Artikelarten. Deren Zulassung ist durch einen Zulassungsbescheid nachzuweisen, z. B. vom BVL.

  • In dieses Datenfeld übernimmt die IFA die bisherige Kennzeichnung des Datenfelds Tierarzneimittel.
  • Falls Sie einen Artikel in Ihrem Sortiment haben, bei dem es sich um ein VMTP handelt, veranlassen Sie bitte eine Datenänderung dieser PZN auf einem der folgenden Wege:
    Entweder im IFA-Meldeportal oder mit der IFA-Auftragstabelle C – Änderungen an ifa@ifaffm.de und fügen den Zulassungsbescheid bei.
  • Sollten Sie kein VMTP im Sortiment haben, besteht für Sie kein Handlungsbedarf.

Zu 4.: Neue IFA-Darreichungsform

Weiterhin möchten wir Sie informieren, dass die IFA-Darreichungsformentabelle zum 01.04.2023 für eine erstmalige Veröffentlichung am 01.07.2023 um folgenden Wert erweitert wird:

  • Injektionsdispersion (IJD)

Details zur Erweiterung der Darreichungsformentabelle finden Sie in den IFA-Richtlinien zu Darreichungsformen.

Bitte verwenden Sie stets die aktuellen Auftragsunterlagen.

Bei Fragen sind unsere Ansprechpartner gern für Sie da:

Herr Christopher Sand
E-Mail: christopher.sand@ifaffm.de
Telefon: +49 69 979919-59

Herr Carsten Schölles
E-Mail: carsten.schoelles@ifaffm.de
Telefon: +49 69 979919-51 ..."

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